Allgemeine Geschäftsbedienungen


§1 Vertragsbedingungen

1.1  Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Firma Windimut Vitali, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2   Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.

§2 Leihobjekt

 Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zur Nutzungszwecken die mobile Sauna.

§3 Reservierung, Änderung, Rücktritt

3.1   Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

3.2   Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.3   Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern folgende Preise berechnet:
14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes,
7 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes,
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

3.4   Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten (z.B. bei Defekten der Sauna / Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc.), können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

§4 Leihgebühr

4.1   Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.

4.2   Die mobile Sauna wird tageweise vermietet. Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache. Die Miete / Wochenende und Feiertagspreise beginnen am Freitag 17:00 Uhr und endet am Montag 17:00 Uhr, nach aktueller Ortszeit.

§5 Abschluss des Vertrages

5.1   Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, Gartendusche, Kopf/Rückenstützen etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

§6 Mietsicherheit / Kaution

6.1     Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 150,00 bei Lieferung durch uns und 300,00 EUR bei Selbstabholung zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu    entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.2  Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.

6.3  Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.

§7 Zustand des Leihobjektes

Der Leihgeber gewährt dem Leihnehmer den Gebrauch das Leihobjekt in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Leihgeber bei Übergabe des Leihobjektes bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil dieses Leihvertrages ist. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Leihnehmer als Vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Leihnehmer für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

§8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden

8.1  Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

8.2   Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§9 Schriftform/Salvatorische Klausel

9.1   Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

9.2   Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

§10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung

10.1  Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

10.2   Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

10.3   Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.

10.4   Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fasssauna in Besitz zu nehmen.

10.5   Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

10.6   Für fehlende oder beschädigte Gegenstände, hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 150,00 bzw. 300,00 EUR beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

10.8   Bei Anlieferung / Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten. Vor der Abholung ist die Asche aus dem Sauna-Ofen zu entfernen und alle losen Gegenstände in der Sauna auf den Boden abzustellen (damit nichts während der Fahrt herunterfallen kann). Die Sauna muss zum Abholzeitpunkt bereits frei zugänglich sein.

10.9   Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

10.10 Wird die Sauna am letzten Tag zu spät zurückgebracht ( nach 17:00 Uhr ) wird automatisch die nächste Tagesmiete von der Kautionssumme einbehalten. (da ja die nächsten Kunden nicht mehr ordnungsgemäß beliefert werden können). Wenn Sie die Sauna vor 17:00 Uhr zurückbringen (und wir z.B. sind nicht da) müssen Sie ggfls. warten.

§11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht

11.1   Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden, hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

11.2   Bei Schäden, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.

11.3   Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.

§12 Haftung

12.1   Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

12.2   Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.

12.4   Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

12.5   Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und behalten Recht die Daten weiterzugeben.

12.6   Der Mieter/Fahrer ist für die Einhaltung der Gesamtlast und KFZ-Anhänger allein verantwortlich. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, auch für Folgeschäden am Fahrzeug des Mieters.

12.7   Bei selbstverschuldetem Verkehrsunfall haftet Fahrer in voller Höhe für Bergung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall.